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- [S0129] Brückner, Joh. Georg: "Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- und Schulenstaates im Herzogthum Gotha", II.Teil, 1.St., S.26, Nr.4, KSS_T2.
"Hr. M. Johann Marggraf. Nach beschehener Praesentation desselben in der Kirche zu Cobstedt und Grabsleben, auch erhaltenen Votis von beyden Gemeinden, wurde vom Hertzog Casimir zu Coburg befohlen, weil Grabsleben in seinem Territorio gelegen und wegen Setzung des Substituti von Weimar aus mit ihm nicht communiciret worden, die Grabsleber dem Substituto die Kirche nicht öffnen sollten. Dieses ist auch erfolget, und der Gottesdienst in selbiger Kirche von den Pfarrern zu Rettbach und Tüttleben verrichtet worden. Endlich schrieb man den 8. Jun. 1614. von Weimar dißfalls an den Amts=Verweser zu Gotha, versicherte, daß die Communication aus Versehen unterlassen worden und welches nicht zu Beeinträchtigung der Jurium Hertzog Johann Casimirs geschehen sey und baten, um Oeffnung der Kirche zu Grabsleben vor den Substituten. Als nun der Amts=Verweser zu Gotha solches nach Coburg berichtet, so ist dem Begehren gefüget worden. A. 1616. XXVI. p. Trinit. geschahe dessen Intrododuction in der Kirche zu Cobstedt, wohin die Grabsleber sich begaben, und waren dabey gegenwärtig der Superint. D. Grauer von Weimar, der Amtmann zu Georgenthal, der Amts=Verweser, Lic. Johann Heinrich Kohlhans, zu Gotha, und etliche benachbartte Pfarrer. Die Unkosten trugen die Grabsleber, auf Bewilligung des Gothaischen Beamten, zur Helffte. Vide Protoc. Superint. Helderi f. 216. 486. Von diesem M. Marggraf ist dieses, als etwas merckwürdiges, noch anzuführen, daß er zur Pest=Zeit A. 1637. allhier gelebet, und als er einstmals hinter den Garten mit zwey Kindern sich umgesehen, er alsbald mit diesen seinen Kindern von der Luft inficiret worden und mit beyden seinen Geist aufgegeben hat."
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